Am 31.05.22 und 01.06.22 haben die 10. Klassen des Schwalmgymnasiums eine Exkursion zur Gedenkstätte in Trutzhain unternommen. Sie ist eine der zentralen NS-Gedenkstätten in Hessen.
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges (1939) wurde in Trutzhain ein Lager für Kriegsgefangene errichtet, STALAG IX A. Die Kriegsgefangenen leisteten in sog. „Arbeitskommandos“ Zwangsarbeit. Die gefangenen Insassen waren hauptsächlich Franzosen, Italiener, Polen und Russen. Die Nationalsozialisten machten erkennbare Unterschiede in der Behandlung der einzelnen militärischen Ränge und verschiedenen Nationalitäten. Einerseits wurden Unteroffiziere nicht zur Arbeit verpflichtet, da sie durch die Genfer Konvention, ein Dokument, welches die Behandlung von Kriegsgefangenen regelt, privilegiert waren. Diese Minderheit konnte ihre Zeit im Lager im Vergleich zu den anderen Gefangenen fast schon „genießen“. Für sie wurden sogar Lesungen, sportliche und musikalische Aktivitäten angeboten. Ganz anders sah es allerdings für die rangniederen Soldaten aus, die zum einen Zwangsarbeit leisteten und unter schlechten hygienischen Bedingungen im Lager litten und häufig schwer erkrankten.
Die französischen Gefangenen waren grundsätzlich am privilegiertesten, sie konnten, laut einer deutschen Zeitzeugin „sogar Kinder machen“. Sie waren in der Rassenideologie der Nazis Arier und damit wertvoller, als beispielsweise die Russen, die nach dieser Ideologie als „Untermenschen“ galten. Da die Genfer Konvention aufgrund von „italienischem Verrat“ nicht für Italiener galt, hatten diese ebenfalls viele Nachteile. Es gab kaum Hilfslieferungen für sie. Das Rote Kreuz sendete meist nur den Franzosen etwas zu, obwohl auch die Italiener laut Rassenideologie zu den Ariern gehörten. Gegenüber den russischen und polnischen Gefangenen wurde der Vertrag zur Behandlung der Soldaten einfach missachtet. So bekamen sie kaum zu essen und mussten am härtesten arbeiten. Aufgrund dieser schlechten Bedingungen starben so viele von ihnen, dass die Essensrationen ein wenig gesteigert wurden.
Sehr deutlich sieht man diese unterschiedliche Behandlung der Gefangenen auch anhand der zwei Friedhöfe, die jeweils für Russen und Franzosen erbaut worden waren. Russen wurden anonym auf vermeintlichen Einzelgräbern begraben. Die Verwandten wurden nicht über den Tod ihrer Angehörigen informiert. Denn laut der Rassenideologie waren Menschen aus dem Osten „dumm, aber gut für harte Arbeit“, sodass die Nazis sich das Recht nahmen, diese Menschen äußerst schlecht zu behandeln. Im Gegensatz zu den Franzosen, die in einem Sarg einzeln begraben wurden, und deren Familien über den Tod informiert wurden. Auch die Vorschriften des Wachpersonals zeigten die Schlechterstellung der russischen Gefangenen deutlich: Einen flüchtigen Russen sollten die Wachleute direkt erschießen, was bei anderen Flüchtenden untersagt war.
Nach der Befreiung Deutschlands durch die Alliierten im März 1945 wurde das Lager für andere Zwecke genutzt. Hierüber erfahrt ihr mehr in Kirills Artikel „Trutzhain nach dem Krieg“: https://schuelerzeitung.schwalmgymnasium.de/wp-admin/post.php?post=2273&action=edit