Hakenkreuze in den Schultoiletten – „Spaß“ oder verheerende Ideologie?

Geldstrafe und Freiheitsstrafe; das droht bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, dazu zählt auch das Hakenkreuz.

Die Nationalsozialisten, unter der Führung von Adolf Hitler, entfachten 1938 den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Hakenkreuz, dem Parteisymbol der NSDAP, verbinden wir die Gräueltaten der Nazis im zweiten Weltkrieg, die unter anderem in der systematischen Ermordung von Juden, Homosexuellen, Andersdenkenden oder geistig bzw. körperlich eingeschränkten Menschen bestanden. Der Gebrauch des Hakenkreuzes ist heute strengstens verboten, da man sich mit diesem Zeichen für die nationalsozialistische Ideologie und die Vorstellung einer übergeordneten arischen Rasse ausspricht. Es ist ein sog. „verfassungsfeindliches Symbol“.

Leider kam es an unserer Schule in den vergangenen Wochen zu Schmierereien in den Schultoiletten, dabei war vermehrt auch das bereits beschriebene Hakenkreuz vorzufinden.

Jedem sollte klar sein, welche Konsequenzen solche Vergehen mit sich bringen. Der Polizei ist es durchaus gestattet, Ermittlungen an Institutionen durchzuführen, so auch am SG, um diese Straftaten aufzuklären und zu ahnden.

Nike Völker, stellvertretende Schulsprecherin, äußerte sich zu den Vorfällen in einem Gespräch mit uns: „Die SV spricht sich klar gegen Hakenkreuze , alles Diskriminierende und Intolerante aus.“

Wir als „Schule ohne Rassismus und Schule mit Courage“ versuchen, Werte wie Toleranz zu leben und sprechen uns klar gegen jede Form der Diskriminierung aus. Am Schwalmgymnasium möchten wir respektvoll miteinander umgehen und begegnen einander stets auf Augenhöhe. Dabei spielen Hautfarbe, Glaube, Herkunft oder ähnliches keine Rolle. Jeder wird akzeptiert und niemand wird ausgeschlossen. Das SG lebt Vielfalt, Respekt und Toleranz.

Zusätzlich wollen wir verdeutlichen, dass es sich bei den Taten nicht etwa um einen Spaß, sondern um ernstzunehmende Strafdelikte handelt. Wie eingangs bereits erläutert, drohen den Verursachern solcher Schmierereien, in die auch das Hakenkreuz integriert ist, Geldstrafen oder sogar kleinere Freiheitsstrafen.

Unsere oberste Priorität sollte es sein, sich als Schule vom Hakenkreuz und dessen Verwendung abzugrenzen und den Schülerinnen und Schülern verdeutlicht zu haben, dass die Verwendung des Hakenkreuzes rechtlich gesehen verboten ist und gesellschaftlich betrachtet verachtet wird.

Abschließend möchten wir noch einen kurzen Appell an Euch richten:

Solltet ihr solche Fälle beobachten, sprecht gerne eure Klassenlehrer*innen oder Tutor*innen darauf an.

[Artikel von Kirill Stang und Larissa Schäfer]

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